Lassen Sie dich §57a Überprüfung bei Max Kfz-Technik im Bezirk Baden durchführen
Nicht jede Werkstätte darf §57a Überprüfungen – im Volksmund „Pickerl“ genannt – durchführen. Max Kfz-Technik in Neusiedl gehört jedoch zu jenen Autowerkstätten, die eine solche Überprüfung vornehmen dürfen. Auf unsere Arbeit können Sie sich verlassen. Sollten Reparaturen nötig sein, besprechen wir diese mit Ihnen und setzen Sie auf Wunsch direkt im Anschluss für Sie um.
Bei uns bekommen Sie Ihr Pickerl
Unsere Werkstätte ist für Fahrzeuge bis zu 3,5t Gesamtgewicht ausgelegt. PKW und Kombifahrzeuge müssen laut Gesetz in festgelegten Zeitabständen begutachtet werden. Die erste Begutachtung erfolgt drei Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren zwei Jahren und anschließend jährlich. Alle unsere Pickerlüberprüfungen laufen direkt über den ARBÖ.
Weitere wichtige Regelungen für die §57a Überprüfung
Seit Mai 2018 gelten einige Neuerungen. Wenn ein schwerer Mangel am Fahrzeug festgestellt wird, darf es danach nur mehr maximal zwei Monate ab der Überprüfung verwendet werden. Der letzte Tag, an dem das Fahrzeug verwendet werden darf, muss am Prüfbericht angeführt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde die Zulassung umgehend aufheben. Außerdem gibt es eine Toleranz-Frist Überprüfung nach §57a: Die Begutachtung für Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h hat im Zeitraum von einem Monat vor der Erstzulassung bis höchstens vier Monate danach zu erfolgen.
Max Kfz-Technik ist Ihr Ansprechpartner für das Pickerl
Lassen Sie bei uns Ihr Fahrzeug von Experten überprüfen. Falls nötig, führen wir gerne auch Reparaturarbeiten durch. Als qualifizierte Werkstätte für die §57a Überprüfung wissen Sie, dass Ihr Auto, Motorrad, Mopedauto, Traktor und vieles mehr bei uns bestens aufgehoben ist. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für die Pickerl-Überprüfung bei uns in Neusiedl im Bezirk Baden – wir freuen uns auf Sie!